Ich vertrete im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Seit bald 16 Jahren bin ich im Arbeitsrecht tätig. In der Vergangenheit habe ich mich durch meine Tätigkeit bei einer großen Wirtschaftsanwaltskanzlei vor allem auf Arbeitgeber spezialisiert. Arbeitgeber berate ich nach wie vor gerne. Diese Erfahrung hilft mir gleichzeitig nun, ebenso Arbeitnehmer unterstützen zu können.
Ich führe ebenso gerne präventive Beratung – vor allem für Unternehmen – durch, damit ein Rechtsstreit vor Gericht möglichst gar nicht erst notwendig wird; getreu dem Motto: "Vorsicht ist besser als Nachsicht".
Auf dieser Homepage finden Sie erste Informationen als Arbeitgeber, aber auch als Arbeitnehmer.
Viele Arbeitnehmer finden das Lexikon des Arbeitsrechts hilfreich. Bitte beachten Sie aber, dass diese Informationen sehr allgemein gehalten sind und nur dem ersten Überblick - also dem Grundverständnis der Begriffe - dienen. Das Lexikon kann keinesfalls eine Beratung im individuellen Fall ersetzen. Eine Haftung für die Angaben im Lexikon ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Zusammenhänge mit dem Arbeitsrecht berate ich auch intensiv im Fremdenrecht, vor allem wenn es um Aufenthalts- und Niederlassungstitel für Arbeitnehmer geht. Egal, ob Sie als Arbeitnehmer einen Aufenthaltstitel erwerben wollen oder als Arbeitgeber einen für Sie interessanten potentiellen Arbeitnehmer beim Erwerb eines Aufenthaltstitels unterstützen wollen - in dieser Kanzlei sind Sie gut beraten.