Ich vertrete Arbeitgeber sowohl in Gerichtsverfahren als auch mittels gestaltender Beratung. Wenn Sie als Arbeitgeber im Arbeitsrecht einen Anwalt in Wien suchen, können Sie mich gerne kontaktieren.
Es gibt Entscheidungen, die man zuvor eingehend von allen Seiten beleuchten sollte - dazu gehört selbstverständlich auch die (arbeits-)rechtliche Seite. Ich bilde mir nicht ein, dass unternehmerische Entscheidungen, selbst wenn sie im Personalbereich erfolgen, primär von der arbeitsrechtlichen Beurteilung abhängen. Nach meinem Dafürhalten ist es jedoch bedeutsam, die arbeitsrechtliche Tragweite unternehmerischer Entscheidungen zu erfassen, um eine Risikobeurteilung vornehmen zu können. Ein guter Rechtsanwalt hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Ideen, klärt aber dort auf, wo er ein Risiko für den Arbeitgeber sieht.
Gestaltende Beratung ist in vielen Bereichen sinnvoll, zum Beispiel vor einer Kündigung, wenn der Arbeitgeber eine Kündigungsanfechtung befürchtet, oder vor einer Entlassung, wenn der Arbeitgeber unsicher ist, ob der herangezogene Grund für eine Entlassung reicht. Gefragt ist sie allerdings ebenso in anderen Angelegenheiten, beispielsweise bei der Einführung neuer Vergütungssysteme oder der Umstellung von Betriebspensionssystemen.
Gerne gestalte ich Verträge für Arbeitgeber, beispielsweise Managerdienstverträge, Musterverträge für Angestellte und Arbeiter, sowie spezielle Vereinbarungen, wie zum Beispiel solche über Ausbildungskostenersatz, Gleitzeit und einvernehmliche Auflösung.
Ich versuche stets, so schnell wie möglich eine Antwort parat zu haben. Viele Fragen lassen sich sofort lösen, andere bedürfen einer Recherche.
Wenn Sie eine Vertretung in einem Gerichtsverfahren benötigen, sind Sie in unserer Kanzlei gut aufgehoben. Wir verfügen über reichlich Prozesserfahrung und sorgen für die nötige Unterstützung in strittigen Situationen.
Weiter stehe ich für Ihre Inhouse-Seminar als Trainerin zur Verfügung. Die Themen können individuell abgestimmt werden. Meist richten sich die Seminare an Führungskrafte und behandeln arbeitsrechtliche Basics (zB wie verhalte ich mich bei einem Fehlverhalten eines Arbeitnehmers korrekt, wie funktioniert eine korrekte Verwarnung usw).
Für Terminvereinbarungen rufen Sie bitte Frau Carina Stagl unter 01/715 15 50-40 an. Anfragen können Sie ferner gerne per E-Mail unter melanie.haberer@taufner.at an mich richten. Über die anfallenden Kosten spreche ich gerne im Voraus mit Ihnen. Denn Beratung muss sich für das Unternehmen rechnen. In Gerichtsverfahren vertrete ich gerne nach Tarif oder nach Stundensatzvereinbarung.
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