In Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer berate ich Sie gerne in kritischen Situationen und wann immer Sie das Gefühl haben, es treten juristische Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis auf, die Sie für sich nicht abschließend beantworten können. Ich führe Arbeitsgerichtsprozesse jeder Art.
Ich berate Sie gerne in jeder Phase Ihres Arbeitsverhältnisses. Das kann schon beginnen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnen sollen, sich aber unsicher dabei fühlen, ob die darin befindlichen Klauseln im Rahmen des "Üblichen" liegen oder für den Arbeitgeber wirklich durchsetzbar sind. Arbeitsvertragsprüfungen können gegen eine im Vorhinein zu vereinbarende Pauschale je nach Umfang des Vertragswerks durchgeführt werden.
Besonders oft werde ich in Kündigungs- oder Entlassungssituationen konsultiert. Bei einer Kündigung und Entlassung ist vor allem wichtig, rechtzeitig (die richtigen) Maßnahmen zu ergreifen. Für Kündigungs- und Entlassungsanfechtungen gelten sehr kurze Fristen, innerhalb derer man Klage erheben muss. Erfolgreiche
Anfechtungen bewirken, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Alternativ kann nach einer unberechtigten Entlassung Schadenersatz verlangt werden.
Schadenersatzansprüche nach einer Entlassung sind binnen sechs Monaten geltend zu machen. Es bleibt also nicht viel Zeit für Arbeitnehmer, um für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aktiv zu werden.
Bedenken Sie bitte ebenso, dass eine Klagsführung allenfalls mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgestimmt werden muss. Diese bemüht sich, in zeitkritischen Situationen rasch die Deckung zu prüfen. Es ist jedoch Zeit für die Deckungsprüfung einzuplanen.
Für Arbeitnehmer dringend zu beachten sind außerdem Verfallsfristen in Arbeits- und Kollektivverträgen, die eine Geltendmachung von Entgeltansprüchen oft schon nach drei bis sechs Monaten ausschließen. Der Verfall wird nur verhindert, wenn der Anspruch innerhalb der Verfallsfrist schriftlich (teilweise ist sogar Einschreiben erforderlich) beim Arbeitgeber geltend gemacht wird. Dafür brauchen Sie unter Umständen schon zuvor eine fundierte Beurteilung, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Es ist daher sinnvoll, sich rechtzeitig nach seinen Rechten zu erkundigen, damit die Ansprüche noch durchgesetzt werden können.
Hinweisen möchte ich darauf, dass sich Arbeitnehmer grundsätzlich bei der Arbeiterkammer beraten lassen können. Arbeitnehmer mit Rechtschutzversicherung, die den Bereich Arbeitsrecht abdeckt, haben immer die Wahl zwischen Arbeiterkammer und Inanspruchnahme der Rechtschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung trägt bei Deckung das Prozesskostenrisiko für den Arbeitnehmer. Ich richte gerne an alle Rechtschutzversicherungsinstitute Anfragen, ob diese eine Vertretung (sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich) decken.
Hat die Geltendmachung von Ansprüchen meines Erachtens gar keinen Sinn, werde ich Sie ehrlich darauf hinweisen.
Ich erhebe den Anspruch an mich selbst, mich redlich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern und Ihnen immer das Gefühl zu geben, gut betreut zu sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass Rückrufwünsche so schnell wie möglich ausgeführt werden, wenn Sie mich einmal nicht sofort persönlich erreichen. Ferner fallen in der Regel keine größeren Wartezeiten für Termine an.
Für Terminvereinbarungen nehmen Sie bitte mit Frau Carina Stagl unter der Telefonnummer 01/715 15 50 - 40 Kontakt auf. Gerne können Sie alternativ per E-Mail Anfragen an mich richten: melanie.haberer@taufner.at. Über Kosten spreche ich gerne vorab mit Ihnen, insbesondere wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.